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KEK & Ihre Abteilungen
Mit Inkraftsetzung des Humanforschungsgesetzes und den zugehörigen Verordnungen gelten neu für alle klinischen wie auch nicht-klinischen Forschungsanträge einheitliche Behandlungsfristen von 30 Tagen nach Bestätigung des Eingangs der in formaler Hinsicht vollständigen Unterlagen.
Um dieser Anforderung gerecht zu werden, findet alle zwei Wochen eine Kommissionssitzung statt. Hierfür wechseln sich die zwei Abteilungen der KEK Zürich im Turnus ab. Die Anträge werden wenn möglich den beiden Abteilungen weiterhin schwergewichtig nach der Zusammensetzung der jeweiligen Fachexperten zugeteilt. In erster Linie wird aber die Einhaltung der Bearbeitungsfristen stehen, so dass grundsätzlich beide Abteilungen Anträge aus allen betroffenen Fachgebieten begutachten werden.
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(Eingang Georgengasse 6 benützen)
8090
Zürich
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